
D-Arzt Sprechstunde
Nach Arbeits- oder Wegeunfällen sind Unfallverletzte einem Durchgangsarzt (D-Arzt) vorzustellen, wenn die Verletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt oder eine notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert. Auch wenn Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind oder es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt ist ein D-Arzt aufzusuchen.
Termine vereinbaren Sie bitte über die BG-Sprechstunde.
Termine: Montag - Freitag